COVID-19 HINWEISE

Liebe Gäste,

bitte beachten Sie die folgenden Vorgaben, Beschränkungen und Hinweise vor und während Ihres Aufenthaltes in unserem Haus, an die wir Sie laut der Verordnungen erinnern müssen:

Vor Ihrer Anreise

1. Bitte beachten Sie, dass bei uns die 3-G-Regel gilt. Laut der aktuellen Verordnung müssen wir Sie bitten, uns einen Nachweis über Ihre Impfung, Genesung oder Test bei Anreise vorzulegen.

Kinder & Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von der Regelung ausgenommen.

2. Sollten Sie nach 17:30 anreisen, bitten wir Sie, uns Ihren Nachweis bis 17:00 per Email an [PROPERTYEMAIL] zu übermitteln.

Kinder & Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von der Regelung ausgenommen.

 

Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften sind ausgeschlossen:

    • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion und/oder
    • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und/oder
    • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

Bitte informieren Sie uns in diesem Fall und wir werden eine passende Lösung für Ihre Stornierung finden.

Während Ihres Aufenthaltes

Bitte halten Sie sich während Ihres Aufenthaltes an folgende Regeln:

  1. Einhalten des Abstandsgebots von mindestens 1,5 m
  2. Reinigung der Hände unter Bereitstellen von Desinfektionsmöglichkeiten oder Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser
  3. Das gemeinsame Sitzen im Gemeinschaftsbereich ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m und das gemeinsame Beziehen einer Wohneinheit ist nur den Personen gestattet ist, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt.
  4. Gäste müssen ab Betreten des Betriebes und bei Bewegungen im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  5. Ausnahmen von der Maskenpflicht stellen Personen dar, denen das Tragen einerMund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischerEinschränkungen nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist.
  6. Beim Check-in werden die Kontakte zwischen dem Vermieter und sei- nen Mitarbeitern einerseits und Gästen andererseits sowie der hapti- sche Kontakt zu Bedarfsgegenständen (z. B. Stifte, Meldescheine) auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass nach jeder Benut- zung eine Reinigung oder Auswechslung erfolgen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Hygienekonzept_Beherbergung_Hotels Passau

Bayrisches Staatsministerium: Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema neuartiges Coronavirus SARS-CoV-2

Massage buchen!